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COVID-19-Ratenzahlungsmodelle samt „Safety-Car-Phase": Antragstellung bis 30. Juni 2021 möglich

Online seit 4. Juni 2021, Lesedauer: 2 Min.

Die COVID-19-Pandemie hat bei zahlreichen Unternehmen zu Rückständen bei Finanzamt und/oder Gesundheitskasse geführt. Als erste Hilfsmaßnahme wurden Abgaben und Beiträge laufend gestundet und keine Eintreibungsmaßnahmen gesetzt. Mit 30. Juni 2021 werden diese Abgaben und Beiträge nun fällig, weshalb zweiphasige COVID-19-Ratenzahlungsmodelle geschaffen wurden.

Ratenvereinbarungen für COVID-19-Ratenzahlungsmodelle bis zu 36 Monate möglich

Mit Juni 2021 wurden die technischen Voraussetzungen für die Begleichung der COVID-19-bedingten Rückstände in Raten über zwei Phasen umgesetzt. Phase 1 umfasst dabei 15 Monate (01.07.2021 bis 30.9.2022) und Phase 2 weitere 21 Monate (01.10.2022 bis 30.6.2024). Insgesamt können die Rückstände somit über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten zurückbezahlt werden. Um auch Phase 2 in Anspruch nehmen zu können, müssen in Phase 1 zumindest 40 % des ursprünglichen Beitragsrückstandes beglichen werden. Die Zinsen sind dabei in der Phase 1 mit 2 % über dem Basiszinssatz (d. h. derzeit 1,38 %) und in der Phase 2 mit voraussichtlich 4 % über dem Basiszinssatz festgesetzt.

Antragstellung ist noch zwingend im Juni 2021 erforderlich

Anträge an die Finanzverwaltung müssen zwischen 10.06.2021 und 30.6.2021 über FinanzOnline eingebracht werden. In der ÖGK steht ein elektronischer Ratenantrag seit dem 01.06.2021 im WEBEKU zur Verfügung. Dabei wird bei der ÖGK für die Bewilligung von Ratenvereinbarungen vorausgesetzt, dass vorab die auf eine etwaig gewährte Kurzarbeitsbeihilfe fallenden Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden (gleiches gilt für Beihilfen für Risikofreistellung oder Absonderung). Auf den Websites von BMF und ÖGK wurden hierzu ganz aktuell Ratenzahlungsrechner veröffentlicht.

Als weitere Erleichterung bietet die Finanzverwaltung für die ersten drei Monate eine sogenannte „Safety-Car-Phase“ an, bei der die Höhe der Raten noch einmal deutlich auf 1 % oder 0,5 % des Abgabenrückstands reduziert wird. Auch bei der ÖGK besteht die Möglichkeit, individuell eine „Safety-Car-Phase“ zu vereinbaren und die Raten in den ersten drei Monaten, ab Juli 2021, auf null zu reduzieren.

Unser Fazit:
Die COVID-19-Ratenzahlungsmodelle sollen es den Unternehmen ermöglichen, langsam zu einer Normalität zurückzufinden. Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Bitte beachten Sie dabei, dass neben einer COVID-19-Ratenzahlungsvereinbarung sämtliche laufend anfallenden Abgaben und Beiträge fristgerecht zu bezahlen sind.
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