Immer wieder passiert es, dass Rechnungen durch Ungenauigkeiten oder fehlendem Wissen falsch ausgestellt werden. Um unangenehme Folgen - wie etwa den Verlust des Vorsteuerabzugs für die Rechnungsempfänger:innen - zu verhindern, möchten wir Sie auf die notwendigen Rechnungsmerkmale aufmerksam machen.
Je nach Betragshöhe muss eine Rechnung unterschiedliche Merkmale aufweisen. Grundsätzlich wird zwischen Forderungen bis EUR 400,- (sogenannte Kleinbetragsrechnungen) und jenen über einem Betrag von EUR 400,- unterschieden. Die Beträge verstehen sich dabei einschließlich der Umsatzsteuer.
Bei Kleinbetragsrechnungen müssen folgende Merkmale angegeben sein:
Übersteigt der Rechnungsbetrag jedoch EUR 400,- sind zusätzlich anzugeben:
Achtung: Rechnungen über EUR 10.000,- (brutto) müssen zudem auch die UID-Nummer des Empfängers beinhalten.
Mit kurzen, handschriftlichen Vermerken zur besseren Einordung von möglicherweise strittigen Rechnungen kann man so manchem Prüfungsproblem entgehen. Vor allem bei Bewirtungsrechnungen empfiehlt es sich, als Ergänzung gleich darauf festzuhalten mit wem und aus welchem Anlass das Geschäftsessen stattgefunden hat. Diese sogenannte „Belegveredelung“ ist ein ideales Mittel um allzu kritischen PrüferInnen schon vorab entgegenzukommen.
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