Ende April 2023 hat das BMF den Entwurf für das Abgabenänderungsgesetz 2023 zur Begutachtung vorgelegt. Die finale Gesetzwerdung erwarten wir im Laufe des Juli 2023. Wir berichten dennoch bereits vorab über den Entwurf, da eine aus unserer Sicht sehr positive Initiative vorgesehen ist.
Aktuell sind Entnahmen von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen und deren Überführung in das Privatvermögen steuerpflichtig. Das kann zu hohen Steuerbelastungen führen, obwohl kein Verkaufserlös erzielt wird. Angelehnt an die bestehende Regelung zur Entnahme von Grund und Boden sollen nun durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 auch Gebäude (und Baurechte) ab 2024 zu steuerlichen Buchwerten anstatt zu Teilwerten entnommen werden können. Eine Steuerpflicht soll in Folge nur eintreten, sobald die Liegenschaft auch tatsächlich veräußert wird. Ziel dieser zu begrüßenden Verbesserung ist es, die außerbetriebliche Nutzung von leerstehenden Betriebsgebäuden (z. B. für Wohnzwecke) ertragsteuerlich zu erleichtern. Wir halten Sie zu dieser wesentlichen Änderung natürlich auf dem Laufenden.
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