Einfach

großartige

Steuerberatung.

Schließen
Fachartikel

Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 in Begutachtung

Online seit 6. Juni 2024, Lesedauer: 2 Min.

Das BMF hat am 3. Mai 2024 den Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) zur Begutachtung vorgelegt. Der Entwurf bringt zahlreiche Änderungen im Abgabenrecht. So wird bspw. die steuerliche Behandlung von Entnahmen bei Personengesellschaften klarer geregelt, indem die getrennte Betrachtung von Einlagen auch auf Entnahmen ausgeweitet wird. Zudem ermöglicht das AbgÄG 2024 die steuerneutrale Umstellung von virtuellen Start-up-Anteilen auf Mitarbeiterbeteiligungen. Bei Körperschaften wird hingegen innerhalb von Unternehmensgruppen die Nicht-Abzugsfähigkeit von Verlusten und Teilwertabschreibungen ausgeweitet. Die Verrechnung ausländischer Verluste wird als Wahlrecht ausgestaltet und Gruppenanträge können künftig elektronisch signiert werden.

Weiters ermöglicht die Einführung der „EU-Kleinunternehmer“-Regelung österreichischen Unternehmen die Nutzung von Kleinunternehmerbefreiungen in anderen EU-Ländern. Auch werden Lebensmittelspenden künftig vollständig von der Umsatzsteuer befreit. Unsere Kammer (KSW) hat zu diesen und weiteren Erleichterungen wie Verschärfungen am 17.05.2024 eine umfangreiche Stellungnahme mit zahlreichen Anregungen eingebracht. Über den weiteren Gesetzgebungsprozess und aktuelle Änderungen halten wir Sie gerne auf dem Laufenden.

Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
War dieser Beitrag für Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir würden uns über Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

„*“ zeigt erforderliche Felder an

Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir würden uns über
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
139 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
1 Personen haben diesen Beitrag als nützlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

Ãœber 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht für kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kümmern uns verlässlich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstützen Sie auf Augenhöhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persönlich für Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Zurück zu den Informationen

Wir lesen gerne Bücher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

Stockhofstraße 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

Stelzhamerstraße 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Karte GRS