Die gesetzlichen Regelungen der geltenden Kilometergeld-Sätze wurden erstmalig seit dem Jahr 2008 im Rahmen des kürzlich erlassenen Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 (PrAG 2025) geändert und auf 50 Cent pro Kilometer erhöht. Diese Anpassung betrifft ab dem Jahr 2025 alle Fahrzeuge gleichermaßen.
Ab 1. Jänner 2025 kann für die berufliche Nutzung eines dem Privatvermögen zugehörigen Fahrzeuges, statt der seit 1. Juli 2008 geltenden 42 Cent pro Kilometer, ein erhöhter Kilometergeld-Satz in Höhe von 50 Cent pro gefahrenem Kilometer angesetzt werden. Dem Privatvermögen zugerechnet wird ein Kfz dann, wenn die betriebliche Nutzung unter 50 % liegt. Durch das amtliche Kilometergeld werden sämtliche Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten PKWs pauschal abgegolten (darunter fallen auch Park- und Mautgebühren). Der Nachweis der Kilometergelder hat grundsätzlich durch das Führen eines Fahrtenbuches zu erfolgen, kann jedoch auch durch exakt geführte Reiseberichte oder Reisekostenabrechnungen erbracht werden.
Die Regelungen gelten gem. dem PrAG 2025 sowohl für PKW, Motorräder als auch Fahrräder. Vor allem im Bereich der Zweiräder wurden die gültigen Sätze, bei Motorrädern (bisher: 24 Cent) und bei Fahrrädern (bisher: 38 Cent), wesentlich angehoben. Um die Bildung von Fahrgemeinschaften bei Dienstreisen attraktiver zu gestalten und zu fördern, wurde auch das Kilometergeld für Mitfahrer:innen von 5 Cent auf 15 Cent angehoben.
Die Obergrenze zur Geltendmachung von Kilometergeld für betriebliche Fahrten von Kraftfahrzeugen liegt unverändert bei max. 30.000 Kilometer pro Jahr. Dabei ergeben sich keine Unterschiede, ob lediglich ein PKW oder mehrere verschiedene genutzt werden. Die Obergrenze der max. ansetzbaren beruflich gefahrenen Kilometer bei Fahrrädern wurde im Rahmen des PrAG 2025 von 1.500 auf 3.000 erhöht.
Zusätzlich zur Änderung des Kilometergeldes mit 01.01.2025 sieht das PrAG 2025 auch Anpassungen der steuerfreien Pauschalsätze für Geschäftsreisen vor. Das Taggeld (Diäten) für berufliche Reisen wird mit Jahresbeginn 2025 von max. EUR 26,40 pro Tag auf EUR 30,- pro Tag und das nachweisfreie Nächtigungsgeld von EUR 15,- auf EUR 17,- erhöht.
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