Mit 1. Januar 2024 wurde der Gewinnfreibetrag (GFB) für alle betrieblich tätigen natürlichen Personen - nach 2023 - ein weiteres Mal erhöht. Er gilt für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, und setzt sich aus einem 15 %igen Grundfreibetrag und darüber hinaus einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen. Durch die Anhebung des letztjährigen Grundfreibetrags von EUR 30.000,- auf EUR 33.000,- sind EUR 4.950,- (15 % von EUR 33.000,-) automatisch als Betriebsausgabe absetzbar ohne dafür ein Investitionserfordernis erfüllen zu müssen.
Der max. Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag von max. EUR 4.950,- und investitionsbedingter Gewinnfreibetrag von max. EUR 41.450,-) erhöhte sich hingegen von bisher EUR 45.950,- auf EUR 46.400 und muss für Gewinne über EUR 33.000,- durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt werden. Für diese Investitionen ist zudem eine Mindestbehaltedauer von vier Jahren und einem Tag erforderlich, um Nachversteuerungen zu vermeiden. Für sämtliche Gewinne über EUR 583.000,- steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu.
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