Das kürzlich verabschiedete Grace-Period-Gesetz bringt Erleichterungen für Familienunternehmen im Rahmen einer Betriebsübergabe und soll insbesondere die Rechts- und Planungssicherheit übernehmender Unternehmer:innen verbessern. Es ermöglicht Unternehmen künftig, während des Übergabeprozesses eine Begleitung durch die Abgabenbehörde in Anspruch zu nehmen. Inhalt des Gesetzes sind insbesondere die Prüfung noch offener Zeiträume übergebender Unternehmer:innen sowie die Möglichkeit der Auskunft über bereits verwirklichte oder noch nicht verwirklichte Sachverhalte für potenzielle Nachfolger:innen.
Einen Antrag auf begleitende Unternehmensübertragung können nur natürlichen Personen stellen, die innerhalb von zwei Jahren ab Antragstellung ihren (Teil-)Betrieb oder ihre Mitunternehmeranteile iSd § 24 EStG im Angehörigenkreis übertragen wollen. An der entsprechenden Mitunternehmerschaft dürfen nur natürliche Personen beteiligt sein, die zum/zur Antragsteller:in in einem Angehörigenverhältnis stehen. Zudem ist die Antragstellung nur möglich, wenn die Zuständigkeit für alle Beteiligten beim Finanzamt Österreich liegt. Die Antragstellung ist ab dem 01.01.2025 ausschließlich elektronisch über FinanzOnline möglich und schließt eine Einverständniserklärung mit ein, wonach einerseits an der Begleitung der Unternehmensübertragung mitgewirkt wird und andererseits der Offenbarung der abgabenrechtlichen Geheimhaltung unterliegenden Daten zugestimmt wird.
Bei Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen führt das Finanzamt Österreich eine Außenprüfung gem. § 147 BAO durch, um etwaige vorhandene steuerliche Risiken zeitgerecht aufzudecken. In diesem Rahmen werden die letzten drei Jahre vor Antragstellung geprüft, sofern für diese Jahre bereits Abgabenerklärungen eingereicht wurden und noch keine Außenprüfung stattgefunden hat. Aus Gründen der besseren Planbarkeit einer Unternehmensübertragung sollte die Außenprüfung nach Möglichkeit innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung beginnen und innerhalb von sechs Monaten nach Prüfungsbeginn abgeschlossen werden. Somit sollte die Gesamtdauer ab Antragstellung neun Monate nicht überschreiten.
Sowohl Antragsteller:in als auch der/die voraussichtliche Erwerber:in unterliegen während des gesamten Prozesses erweiterter Offenlegungspflichten. Neben den allgemeinen abgabenrechtlichen Offenlegungspflichten sind sie verpflichtet, von sich aus alle Umstände offenzulegen, die für die Übertragung des (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils relevant sind und bei denen ein Risiko besteht, dass das Finanzamt Österreich diese abweichend beurteilen könnte, was wiederum wesentliche steuerliche Auswirkungen haben könnte. Zudem können so oft Besprechungen zwischen allen Beteiligten abgehalten werden, wie es zur Klärung abgabenrechtlicher Fragen erforderlich ist. Im Zusammenhang mit der Besprechung sind Niederschriften iSd § 87 BAO zu erstellen. Ferner muss das Finanzamt der Verpflichtung nachkommen, dem/der Erwerber:in Auskünfte über bereits verwirklichte oder noch nicht verwirklichte Sachverhalte zu erteilen.
Die begleitende Unternehmensübertragung ist ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Prozesses. Die Beendigung der begleitenden Unternehmensübertragung kann
erfolgen. Eine sorgfältige Planung stellt dabei sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen