Der Verkauf von Eigenheim bzw. Eigentumswohnung mit Erfรผllung der Hauptยญwohnsitzbefreiung hat zuletzt den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wiederholt beschรคftigt. Denn gemรคร ยง 30 Abs. 2 Z 1 lit.b EStG sind Einkรผnfte aus der Verรคuรerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen inklusive Grund und Boden steuerfrei, wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre fรผr mindestens 5 Jahre durchgeยญhend als Hauptwohnsitz genutzt wurden und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. Die komplexe Gesetzeslage wurde nun zugunsten eines erleichterten steuerfreien Verkaufs aufgrund der Anrechnung der Zeiten als Mieter/in ausjudiziert und hat in der Folge auch bereits Eingang in die Einkommensteuerrichtlinien (EStR) gefunden.
Im behandelten Fall (VwGH 24.01.2018, Ra 2017/13/005) hatte ein Bautrรคger zum Zeitpunkt der erstmaligen Vermietung im Jahr 2007 mit dem Mieter keine Vereinbarung รผber einen mรถglichen spรคteren Eigentumserwerb abgeschlossen. Trotz der fehlenden Kaufยญoption vereinbarten die Parteien nach mehr als 5 Jahren einen Eigentumswechsel. Der Kรคufer verkaufte seinerseits die Eigentumswohยญnung jedoch bereits nach weniger als einem Jahr wieder weiter. In der Entscheidung war fรผr den VwGH das langjรคhrige wirtschaftliche Eigentum nicht erforderlich, sondern die tatsรคchliche Hauptwohnsitznutzung von mehr als 5 Jahren und die Aufgabe des Hauptwohnยญsitzes reichten aus, um den Verkauf nicht der Immobilienertragsteuer unterwerfen zu mรผssen.
Mit 7. Mai 2018 ist diese Rechtsprechung auch in den Einkommensteuerrichtlinien (Randziffer 6642) verankert worden. Demnach ist es nun unerheblich, ob sich ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung รผber die gesamte 5-Jahres-Frist im Eigentum befunden hat. Maรgeblich ist lediglich, dass dies โ nach ausreichend langer Bewohnung โ zum Zeitpunkt des Verkaufs und bei der Aufgabe des Hauptwohnsitzes der Fall war.
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