Bei der Vergabe von Aufträgen oder bei der Beschäftigung von neuen Mitarbeiter:innen gilt es zunächst einmal zu definieren, welche Art von Vertrag es hier abzuschließen gilt. Entsprechend der späteren Rechte und Pflichten wird zwischen echtem und freiem Dienstvertrag bzw. Werkvertrag unterschieden. Ändern sich Aufgaben, Kompetenzen und Risiken, so kann die zwingende Verwendung einer anderen Vertragsart schlagend werden. Die folgende Tabelle stellt diese Abgrenzung übersichtlich dar, die in der Praxis immer wieder Gegenstand lebhafter Diskussionen sich verändernder Berufsbilder ist.
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