Einfach

groรŸartige

Steuerberatung.

SchlieรŸen
Fachartikel

Kontrolle der Bankverbindungen durch die Finanz: Zur bisherigen Nutzung von Kontenregister und Konteneinschau

Online seit 15. Mรคrz 2017, Lesedauer: 3 Min.

Seit Oktober 2016 kรถnnen Steuer- und Strafbehรถrden bei Verdachtsverfรคllen aus dem zentralen Kontenregister erheben, รผber welche Bankverbindungen (Konten, Depots, Sparbรผcher) eine Person in ร–sterreich verfรผgt. Dabei sind Bank, Kontonummer, IBAN sowie Tag der Kontoerรถffnung und Tag einer etwaigen KontoschlieรŸung ersichtlich. Auch nach SchlieรŸung eines Kontos bleibt dieses noch fรผr 10 Jahre im Kontenregister eingetragen. Kontostรคnde kรถnnen im Kontenregister allerdings nicht eingesehen werden, dafรผr ist eine Konteneinschau mittels gerichtlicher Genehmigung zu beantragen (siehe dazu auch den Beitrag: Bankkonten nun auf FinanzOnline ersichtlich: Zentrales Kontenregister seit Oktober 2016 online).

Bereits 1.756 Abfragen durch die Finanzbehรถrden

Aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Bundesminister Dr. Schelling vom 10. Mรคrz 2017 geht nun erstmals hervor, wie umfangreich die Steuerbehรถrden die Mรถglichkeit der Einsichtnahme in das Kontenregister bereits genutzt haben (siehe: Seite 2-3 der BMF-Anfragebeantwortung 10913/AB). Von Oktober 2016 bis Ende Februar 2017 wurden insgesamt 1.756 Abfragen des Kontenregisters vorgenommen. Konteneinschauen wurden hingegen in normalen Abgabeverfahren noch nicht getรคtigt (diese scheiยญnen bisher den Strafverfahren vorbehalten zu sein bzw. wurde die bislang einzige Beantragung mangels ausreichender Begrรผndung abgelehnt).

Aus einer der Anfragebeantwortung beiliegenden Detailaufstellung ist ersichtlich, dass insbesondere die Wiener und Salzburger Steuerbehรถrden sowie die Steuerfahndung bei der Abfrage fรผhrend sind. Bei den fรผr unsere Klient:innen bedeutendsten Finanzรคmยญtern stellen sich die Abfragen gereiht nach Hรคufigkeit wie folgt dar:

  • FA Amstetten Melk Scheibbs: 74
  • FA Linz: 33
  • FA Gmunden Vรถcklabruck: 29
  • FA Grieskirchen Wels: 27
  • FA Braunau Ried Schรคrding: 24
  • FA Freistadt Rohrbach Urfahr: 19
  • FA Kirchdorf Perg Steyr: 9

Voraussetzungen fรผr eine Abfrage im Kontenregister

Im normalen Veranlagungsverfahren mรผssen zur Abfrage des Kontenregisters Bedenken der Steuerbehรถrde geยญgen die Richtigkeit der Steuererklรคrung bestehen und in Folge ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. In dieยญsem ist dem Steuerpflichtigen die Mรถglichkeit zur Stellungnahme einzurรคumen. Erst nach Wรผrdigung dieser Stellungnahme kann es zu einer Abfrage kommen. Bei AuรŸenprรผfungen kann die Abfrage hingegen bereits im Zuge der Prรผfungsvorbereiยญtung erfolgen, wenn gewisse Grรผnde bzw. Risikovermutungen dafรผr sprechen.

Laut interner Vorgabe der Finanzverwaltung ist eine Abfrage in jedem Fall zu prรผfen und zu begrรผnden. Diese bedarf zudem einer Genehmigung eines Dienstvorgesetzten, muss dokumentiert werden und der/die Steuerpflichtige ist darรผber zu informieren.

Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
War dieser Beitrag fรผr Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir wรผrden uns รผber Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

โ€ž*โ€œ zeigt erforderliche Felder an

Schรถn, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir wรผrden uns รผber
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
806 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
28 Personen haben diesen Beitrag als nรผtzlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

รœber 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht fรผr kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kรผmmern uns verlรคsslich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstรผtzen Sie auf Augenhรถhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persรถnlich fรผr Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beitrรคge kรถnnten Sie auch interessieren:

Zurรผck zu den Informationen

Wir lesen gerne Bรผcher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprรผfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

StockhofstraรŸe 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
13.00 Uhr โ€“ 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

StelzhamerstraรŸe 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
13.00 Uhr โ€“ 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
Karte GRS