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Krankenversicherungsschutz wieder ausgeweitet: Abkommen mit Montenegro ist seit 1.07.2016 in Kraft

Online seit 4. August 2016, Lesedauer: 1 Min.

Die Gültikeit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der E-Card wurde vor kurzem nun auch, um den bisherigen Vertragsstaat Montenegro erweitert. Die Vereinbarung über die Nutzung der EKVK trat mit 1.07.2016 in Kraft.

Gegen Vorlage der Krankenversicherungskarte erhält man vor Ort einen Behandlungsschein

Vorsicht: In Montenegro muss die EKVK dabei jedoch nicht erst im Krankenhaus, sondern schon vor Behandlungsbeginn dem zuständigen Krankenversicherungsträger vorgelegt werden. Dieser stellt sodann einen ortsüblichen Behandlungsschein aus, welcher dann erst von den Gesundheitseinrichtungen annerkannt wird. Sollte ein/e DienstnehmerIn oder Angehörige/r keine gültige Krankenversicherungskarte (Sterne auf der Rückseite der E-Card) besitzen, so ist von der jeweiligen österreichsichen Gebietskrankenkasse eine provisorische Ersatzbescheinigung für die Europäische Krankenversicherungskarte (PEB) zu beantragen, die in Montenegro ebenfalls vorher dem zuständigen Krankenversicherungsträger vorgelegt werden muss. Bereits vor dem 1.07.2016 ausgestellte bzw. danach noch irrtümlich ausgestellte Ersatzbescheinigungen behalten jedenfalls trotzdem ihre Gültigkeit.

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