Am 15. August 2018 wurden nach zehnjรคhriger Pause die neuen Sterbetafeln fรผr die versicherungsmathematische Berechnung langfristiger Personalrรผckstellungen (Pensions-, Abfertigungs- und Jubilรคumsgeldrรผckstellungen) verรถffentlicht. Aufgrund des unternehmensrechtlichen Grundยญsatzes der โbestmรถglichen Schรคtzungโ sind diese in den Jahresabschlรผssen, die nach dem 31. Dezember 2017 enden und deren Abschluss vor dem 16. November 2018 noch nicht aufgestellt wurde, anzuwenden. Beim Regelbilanzstichtag 31.12. sind die neuen Bestimmunยญgen daher erstmals fรผr den Jahresabschluss 2018 gรผltig.
Durch den Anstieg der Lebenserwartung wird es in vielen Fรคllen zu hohen Zufรผhrungen zu den Personalrรผckstellungen kommen. Da die Lebenserwartung der Bevรถlkerung jedoch nicht sprunghaft alle 10 Jahre, sondern kontinuierlich ansteigt, wurde am 16. November 2018 die Override-Verordnung verรถffentlicht. Demnach ist eine Verteilungsmรถglichkeit des Unterschiedsbetrages der Rรผckstellungen durch die Verordnung geschaffen worden.
Grundsรคtzlich muss der gesamte Betrag aus der Anwendung der neuen Sterbetafeln zur Gรคnze dotiert werden. Wenn jedoch das mรถglichst getreue Bild der Vermรถgens-, Finanz- und Ertragslage dadurch nicht gewรคhrleistet werden kann, so ist der Unterschiedsbetrag gleichยญmรครig auf einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren zu verteilen. Die Verteilung kann entweder durch jรคhrliche Aufstockung der Rรผckstellunยญgen oder durch eine gรคnzliche Passivierung der Rรผckstellung mit gleichzeitiger Bildung eines gesonderten aktiven Rechnungsabgrenยญzungsposten erfolgen. Diese Position muss dann รผber den Verteilungszeitraum aufgelรถst werden. Der Unterschiedsbetrag errechnet sich dabei durch den Wert in der letzten Bilanz (z. B. 31.12.2017) im Vergleich mit den neuen Berechnungsparametern am Beginn des Folgejahres (z. B. 01.01.2018).
Wird eine Verteilung gemรคร der Override-Verordnung vorgenommen, so muss dies im Anhang erlรคutert werden. Hierbei sind die Erยญfassungsart, der Verteilungszeitraum und die Hรถhe des Unterschiedsbetrages anzugeben. Zudem unterliegt der noch nicht aufgeholte bzw. der abgegrenzte Betrag einer Ausschรผttungssperre.
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