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Neue Werbungskostenpauschale für Expatriates

Online seit 15. Mai 2015, Lesedauer: 1 Min.

Im Zuge der Steuerreform soll mit Beginn 2016 ein neues Werbungskostenpauschale für Expatriates eingeführt werden. Um den Expatstatus zu erlangen und Anspruch auf das Werbungskostenpauschale zu haben, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Man muss Dienstnehmer:in eines nicht in Österreich ansässigen Unternehmens sein.
  • Das Dienstverhältnis mit Dienstort in Österreich gilt für höchstes fünf Jahre.
  • Es gab keine Ansässigkeit in Österreich in den letzten zehn Jahren.
  • Der Wohnsitz im Ausland wird beibehalten.
  • Der Staat Österreich hat ein künftiges Besteuerungsrecht an den Inlandseinkünften.

Entsprechend der Neuregelung können 20 % der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch EUR 2.500,- jährlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale erfolgt unmittelbar im Rahmen der Lohnverrechnung. Die Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung ist daher im Falle von Expatriates künftig vornehmlich auf jene Fälle begrenzt, bei denen nachweislich höhere Werbungskosten angefallen sind oder weitere Aufwendungen zum Abzug gebracht werden sollen.

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