In รsterreich lebende Pensionistinnen und Pensionisten, die Rentenzahlungen aus Deutschland beziehen, mรผssen im Regelfall jรคhrlich in Deutschland und in รsterreich Steuerveranlagungen durchfรผhren. Da reine Pensionsempfรคnger:innen in รsterreich ansonsten keine Erklรคrungspflicht haben, fรผhrt dies gelegentlich zu Unklarheiten.
Wichtig ist zu unterscheiden, ob eine Firmenrente oder eine Rente aus einer รถffentlichen Kasse vorliegt. Firmenrenten, die von deutschen Unternehmen an in รsterreich ansรคssige Personen bezahlt werden, dรผrfen ausschlieรlich in รsterreich besteuert werden. Hingegen sind Renten, die von einer รถffentlichen Kasse aus Deutschland nach รsterreich gezahlt werden, ausschlieรlich in Deutschland zu besteuern. Somit kommt es zu keiner Doppelbesteuerung.
Selbst wenn es zu keiner Doppelbesteuerung der deutschen Renten kommt, so sind dennoch sowohl die Firmenrente als auch die Rente aus รถffentlichen Kassen in der รถsterreichischen Steuererklรคrung anzufรผhren. Die Firmenrente wird dadurch tatsรคchlich in รsterreich besteuert, die Rente aus รถffentlicher Kasse hingegen nicht. Diese wird lediglich bei der Berechnung des Steuertarifs fรผr die in รsterreich steuerpflichtigen Einkรผnfte (z. B. รถsterreichische Pension, deutsche Firmenrente, Einkรผnfte aus Vermietung) berรผcksichtigt. Dadurch ergibt sich keine Doppelbesteuerung, lediglich eine Erhรถhung des Steuertarifs, wie dies auch bei zusรคtzlichen Einkรผnften aus รsterreich der Fall wรคre.
In Deutschland wurden bei Renten aus รถffentlichen Kassen erstmals ab dem Jahr 2010 Steuerbescheide ausgestellt (rรผckwirkend gilt dies fรผr die Jahre ab 2005). Zustรคndig ist ausschlieรlich das Finanzamt Neubrandenburg. Daraus folgt, dass die Rente in Deutschland besteuert wird, diese aber dennoch โ wie oben angefรผhrt โ auch in รsterreich zu berรผcksichtigen ist. Im Vergleich zu einer Besteuerung in รsterreich ist diese in Deutschland allerdings deutlich gรผnstiger, da รsterreich Renten (Alterspensionen) voll, Deutschland jedoch nur zu einem Teil besteuert.
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