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Rentenzahlungen aus Deutschland? Zusammenfassung der Stolpersteine in der Praxis

Online seit 22. November 2017, Lesedauer: 3 Min.

In ร–sterreich lebende Pensionistinnen und Pensionisten, die Rentenzahlungen aus Deutschland beziehen, mรผssen im Regelfall jรคhrlich in Deutschland und in ร–sterreich Steuerveranlagungen durchfรผhren. Da reine Pensionsempfรคnger:innen in ร–sterreich ansonsten keine Erklรคrungspflicht haben, fรผhrt dies gelegentlich zu Unklarheiten.

Firmenrente oder Rente aus รถffentlicher Kasse?

Wichtig ist zu unterscheiden, ob eine Firmenrente oder eine Rente aus einer รถffentlichen Kasse vorliegt. Firmenrenten, die von deutschen Unternehmen an in ร–sterreich ansรคssige Personen bezahlt werden, dรผrfen ausschlieรŸlich in ร–sterreich besteuert werden. Hingegen sind Renten, die von einer รถffentlichen Kasse aus Deutschland nach ร–sterreich gezahlt werden, ausschlieรŸlich in Deutschland zu besteuern. Somit kommt es zu keiner Doppelbesteuerung.

Darstellung in den Steuererklรคrungen

Selbst wenn es zu keiner Doppelbesteuerung der deutschen Renten kommt, so sind dennoch sowohl die Firmenrente als auch die Rente aus รถffentlichen Kassen in der รถsterreichischen Steuererklรคrung anzufรผhren. Die Firmenrente wird dadurch tatsรคchlich in ร–sterreich besteuert, die Rente aus รถffentlicher Kasse hingegen nicht. Diese wird lediglich bei der Berechnung des Steuertarifs fรผr die in ร–sterreich steuerpflichtigen Einkรผnfte (z. B. รถsterreichische Pension, deutsche Firmenrente, Einkรผnfte aus Vermietung) berรผcksichtigt. Dadurch ergibt sich keine Doppelbesteuerung, lediglich eine Erhรถhung des Steuertarifs, wie dies auch bei zusรคtzlichen Einkรผnften aus ร–sterreich der Fall wรคre.

In Deutschland wurden bei Renten aus รถffentlichen Kassen erstmals ab dem Jahr 2010 Steuerbescheide ausgestellt (rรผckwirkend gilt dies fรผr die Jahre ab 2005). Zustรคndig ist ausschlieรŸlich das Finanzamt Neubrandenburg. Daraus folgt, dass die Rente in Deutschland besteuert wird, diese aber dennoch โ€“ wie oben angefรผhrt โ€“ auch in ร–sterreich zu berรผcksichtigen ist. Im Vergleich zu einer Besteuerung in ร–sterreich ist diese in Deutschland allerdings deutlich gรผnstiger, da ร–sterreich Renten (Alterspensionen) voll, Deutschland jedoch nur zu einem Teil besteuert.

Unser Tipp:
Wollen Sie in Deutschland Absetzbetrรคge geltend machen, mรผssen Sie in Deutschland als unbeschrรคnkt Steuerpflichtige/r anerkannt werden. Dazu ist entweder erforderlich, dass Ihr weltweites Einkommen pro Kalenderjahr mindestens zu 90 % in Deutschland versteuert wird, oder die รถsterreichischen Einkรผnfte einen gewissen Grenzbetrag nicht รผbersteigen. Bei Bezug einer Alterspension in ร–sterreich lag der Grenzbetrag zuletzt zwischen EUR 12.000,- und EUR 13.000,-.
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