Bei der Sozialversicherung der Selbststรคndigen (SVS) versicherte Personen werden in Sachleistungsberechtigte und Geldleistungsberechtigte unterteilt. Geldleistungsberechtigt sind jene Personen, deren Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Jahres eine bestimmte Grenze (2023: EUR 81.899,99) รผberschritten oder eine Option gewรคhlt haben. Versicherte in den ersten drei Jahren ihrer Berufsausรผbung, Mehrfachversicherte und Versicherte mit auf Antrag herabgesetzter vorlรคufiger Beitragsgrundlage sind grundsรคtzlich sachleistungsberechtigt. Bei Unternehmer:innen mit schwankenden Jahresergebnissen kann dies zu hรคufigen Wechseln zwischen den Leistungsansprรผchen fรผhren.
Bei Sachleistungsberechtigten rechnen Vertragsรคrzt:innen die Behandlungen รผber die e-card direkt mit der SVS ab. Ein Selbstbehalt von 20 % bzw. 10 % werden der versicherten Person bei der Quartalsvorschreibung der SVS vorgeschrieben. Leistungen von Privatรคrzt:innen sind zunรคchst selbst zu bezahlen und werden in Hรถhe der Vertragsarzttarife abzรผglich des Selbstbehalts vergรผtet. Krankenhausaufenthalte in der Sonderklasse werden nicht ersetzt.
Geldleistungsberechtigte mรผssen die Kosten fรผr รคrztliche Hilfe, fรผr Medikamente sowie fรผr Krankenhausaufenthalte in der Sonderklasse vorerst selbst bezahlen, der Kostenersatz (max. 80 % der Kosten) durch die SVS richtet sich nach einem Vergรผtungstarif, welcher in der Regel hรถher ist als der Vertragsarzttarif fรผr Sachleistungsberechtigte. Bei privaten Zusatzkrankenversicherungen, mit denen die Differenz zwischen der Vergรผtung durch die SVS und den tatsรคchlichen Kosten abgedeckt werden kann, zahlen Geldleistungsberechtigte aufgrund der hรถheren Vergรผtungen durch die SVS meist geringere Prรคmien als Sachleistungsberechtigte.
Versicherte kรถnnen sich auf Antrag fรผr die Option โGeldleistungsberechtigung nur fรผr die Spital-Sonderklasseโ entscheiden. Damit werden Krankenhausaufenthalte in der Sonderklasse nach dem Vergรผtungstarif ersetzt. Alle รผbrigen Leistungen der Krankenversicherung (z. B. รคrztliche Hilfe, Medikamente) kรถnnen als Sachleistung in Anspruch genommen werden. Fรผr Geldleistungsberechtigte ist diese Option kostenlos. Fรผr Sachleistungsberechtigte betrรคgt der monatliche Zusatzbeitrag fรผr diese Option derzeit (2023) EUR 96,25.
Sachleistungsberechtigte kรถnnen sich zudem auf Antrag fรผr die Option โVolle Geldleistungsberechtigungโ entscheidenย und gelten damit als Geldleistungsberechtigte. Der monatliche Zusatzbeitrag fรผr diese Option betrรคgt derzeit (2023) EUR 120,30.
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