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Fachartikel

Steuern in den Wahlprogrammen: Einblicke in die Steuerpolitik zur Nationalratswahl 2024

Online seit 16. September 2024, Lesedauer: 20 Min.

Seit 11.09.2024 liegen alle Wahlprogramme der Parlamentsparteien für die Nationalratswahl (NRW) am 29.09.2024 vor. Wir haben diesen Umstand zum Anlass genommen, um Sie unabhängig und (möglichst) ausführlich zu der angestrebten Steuerpolitik der wahlwerbenden Parteien, welche für alle Landeswahlkreise Wahlvorschläge abgegeben haben, zu informieren. Dazu haben wir die teilweise recht umfassenden Dokumente nach der Buchstabenfolge „steuer“ durchforstet und in weiterer Folge versucht den (möglichst) exakten Wortlaut wiederzugeben, extrem positiv oder negativ besetzte Wortschöpfungen der Parteien durch das Setzen von Anführungszeichen dabei jedoch (etwas) zu entschärfen. Als Ergebnis liegt nun die Auflistung der steuerpolitischen Forderungen gereiht nach dem Wahlergebnis der letzten Nationalratswahl vor. Trotz der gewissenhaften Aufbereitung können wir (z. B. aufgrund unterschiedlicher Bezeichnungen und Zuordnungen) dennoch nicht für die Vollständigkeit garantieren. Die Zusammenstellung bietet aber in jedem Fall tiefgehende Einblicke, die angesichts der hohen Bedeutung des Themas "Steuern" das Weiterlesen zweifellos lohnenswert machen.

Steuerliche Positionen der ÖVP

Mit 270 Seiten hat die ÖVP das umfangreichste Wahlprogramm unter dem Titel „Österreichplan: Das Programm“ veröffentlicht. Im Zuge der Präsentation durch Bundeskanzler Karl Nehammer wurde betont, dass durch die Umsetzung dieses Programms "Leistung belohnt, Wachstum generiert und der Wohlstand vergrößert" werden soll. Von „steuer“ ist darin 133-mal die Rede. Als Ziel wurde ausgegeben, dass es mehr Steuerzahler:innen, die aber weniger Steuern zahlen geben soll, weshalb eine Reform des Steuersystems für fünf Millionen Steuerzahler:innen angestrebt wird. Als steuerliche Forderungen konnten folgende 31 Positionen identifiziert werden:

  • Senkung des Eingangssteuersatzes in der ESt von 20 % auf 15 %
  • Entfall des ESt-Steuersatzes von 48 %
  • Einführung eines jährlichen steuerlichen Vollzeitbonus in Höhe von EUR 1.000,- für all jene, die Vollzeit arbeiten (inkl. Anpassungen für Selbständige und in der Landwirtschaft tätige)
  • Schaffung von steuerlichen Anreizen für Ehrenamtliche und generelle Anreize für Unternehmen, die Mitarbeiter:innen für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen
  • Evaluierung von leistungsfeindlichen Elementen im Steuer- und Abgabensystem zur Förderung von Vollzeitarbeit
  • Schaffung von Rahmenbedingungen, um Betrieben mehr Anreize (z. B. über eine steuerfreie Prämie) für den Umstieg von Teilzeit auf Vollzeit zu ermöglichen
  • Überstunden sollen zur Gänze steuerfrei gemacht werden
  • Entfall von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer:innen, die nach dem gesetzlichen Pensionsalter weiterarbeiten wollen und Überprüfung von steuerlichen Vereinfachungen und Entlastungen
  • Entwicklung von steuerlichen Modellen, die das Arbeiten in verschiedenen Ländern erleichtern und die sozialrechtliche Absicherung sicherstellen
  • Vornahme von Anpassungen im Steuerrecht sowie im Bereich der Sozialversicherung für Tätigkeiten im Rahmen eines Werksvertrags bei bestimmten Berufsbildern (z. B. bei Bergsportführer:innen oder Kulturschaffenden)
  • Senkung der Versicherungssteuer für Pensionskassenbeiträge von 2,5 % auf 1,5 %
  • Steuerbefreiungen bei der Auszahlung von Vorsorgedepots
  • keine Einführung von Vermögens- und Erbschaftssteuern
  • Ausbau der degressiven Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter von EUR 1.000,- auf EUR 2.500,- und Absenken der Besteuerung
  • Einführung einer Steuerbefreiung für Rücklagen
  • Reduktion der Körperschaftsteuer für fünf Jahr auf 15 % für Unternehmen, die den Hauptsitz und die Geschäftstätigkeit von einem Drittland nach Österreich verlegen, hier investieren und sich verpflichten, mindestens zehn Jahre am Standort zu bleiben
  • Ausbau von Steueranreizen (Steuergutschriften) und Garantien bei Investitionen in den Standort Österreich anstatt von Direktsubventionen
  • Einführung von steuerlichen Anreizen für ausländische Fachkräfte für die Arbeitsaufnahme in Österreich (Definition von Ober- und Untergrenzen für den Bruttolohn)
  • Schaffung von administrativen und steuerlichen Erleichterungen bei Betriebsübergaben
  • Vereinfachung der Besteuerung von Fondserträgen durch eine Pauschalermittlung der Besteuerungsgrundlage
  • steuerliche Entlastung und finanzielle Unterstützung für unwettergeschädigte Betriebe
  • Ermöglichung von steuerfreien Internverrechnungen bei Gemeindekooperationen
  • steuerliche Absetzbarkeit der Führerscheinkosten, wenn diese für sich selbst oder für jemand anderen gezahlt werden
  • Streichung von Bagatellsteuern im Rahmen eines Wirtshauspakets
  • Schaffung von steuerlichen Anreizen für Investitionen in Kunst und Kultur oder weitere Anreize für Kultursponsoring
  • Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit für Babyprodukte und eine Förderung für Unternehmen, die Kinderbetreuung im Betrieb anbieten
  • Entlastung im Bereich der Gesundheitskosten durch steuerfreie Verhütungs- und Frauenhygieneartikel
  • Prämienzahlungen für Pflegeversicherungen sollen steuermindernd geltend gemacht werden können
  • Stärkung der privaten Vorsorge durch Ermöglichung einer steuerfreien Auszahlung
  • Inflationsanpassung der Behindertenfreibeträge im Steuerrecht umsetzen
  • dauerhafte Abschaffung von Grunderwerbsteuer, Grundbuchsgebühr und Pfandeintragungsgebühr beim Kauf eines Eigenheims

Steuerliche Positionen der SPÖ

Das Wahlprogramm der SPÖ trägt den Titel „Unser Plan für dein besseres Österreich“ und umfasst 116 Seiten. Die Buchstabenfolge „steuer“ findet 67-mal Erwähnung. Maßnahmen zur „Besteuerung der Superreichsten“ nehmen im Programm der Sozialdemokratie dabei eine zentrale Stelle zur Finanzierung des Sozialsystems und Bekämpfung von Krisen ein, um den "Traum von einem lebendigen, sozialen, solidarischen und leistungsstarken Österreich" erfüllen zu können. Folgende 18 Forderungen des Dokuments konnten dabei dem steuerlichen Bereich zugeordnet werden:

  • temporäre Streichung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, bis die Inflation nachhaltig bei zwei Prozent liegt
  • Einführung von neuen Regelungen im Gewerbe- und Steuerrecht, um die kommerziellen Kurzzeitvermietungen auf Plattformen wie Airbnb stärker kontrollieren und einschränken zu können
  • Einführung von "Millionärssteuern" für Nettovermögen über EUR 1 Mio. bei einem zusätzlichen Freibetrag von EUR 1,5 Mio. für das selbst bewohnte Eigenheim
  • Einführung von Erbschafts- und Schenkungssteuer (ausschließlich für Millionen-Erbschaften)
  • Rücknahme der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 23 % auf 25 %
  • Beibehaltung des Spitzensteuersatzes von 55 % für Jahreseinkommensteile über EUR 1 Mio. über die derzeitige Befristung bis zum Jahr 2025 hinaus
  • Schließung von Steuerschlupflöchern in der Grunderwerbsteuer nach deutschem Vorbild
  • Besteuerung der Übergewinne von Banken durch Anhebung der Bankenabgabe
  • vermehrte Durchführung von Steuerprüfungen bei "Superreichen" durch Wiedereinsetzung der Task-Force für "Superreiche" im Finanzamt
  • Anhebung des allgemeinen Werbungskostenpauschales auf EUR 500,- pro Arbeiternehmer:in
  • Wiederbelebung der EU-Initiative zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer nach dem Modell der EU-Kommission von 2011
  • Ausweitung der Digitalsteuer auf Plattformumsätze von großen Online-Konzernen wie Airbnb oder Uber (Zweckwidmung dieser Mittel für Medienförderungsmaßnahmen)
  • Abführung eines Teils der Umwidmungsgewinne von Grundstücken in Form von Steuern für einen noch zu schaffenden Bodenfonds
  • Besteuerung von Flugkerosin
  • Aufbringung der Finanzmittel für ein solidarisches Pflegesystem mittels steuerbasierter Finanzierung
  • Beteiligung des Staats an Start-ups im Bereich der Klima- und Energiewende sowie der Transformation der Wirtschaft nach deutschem Vorbild („DeepTech & Climate“-Fonds), wenn öffentliche Mittel in neue Technologien investiert werden
  • Schutz von heimischen Unternehmen vor internationalen Konzernen durch die Beseitigung von Steuerschlupflöchern und Umgehungskonstruktionen
  • Einführung einer steuerfreien Pauschale von EUR 350,- pro Elternteil und Monat, wenn beide Eltern nach der Karenz ihre Arbeitszeit für mindestens vier Monate auf 28 bis 32 Stunden pro Woche angleichen

Steuerliche Positionen der FPÖ

Auf der Website der FPÖ ist das Wahlprogramm zur NRW 2024 mit dem Titel „Festung Österreich. Festung der Freiheit.“ im Umfang von 92 Seiten zu finden. Die Buchstabenzusammensetzung „steuer“ taucht darin 101-mal auf. Die Freiheitlichen setzen gemäß ihrer Programmatik auf ein "Wirtschafts- und Arbeitsumfeld, das Leistung fördert und sich mit Steuern, Abgaben und Bürokratie zurückhält". Inhaltlich liegt der Fokus u. a. auf einer Senkung der Abgabenquote. Neue Steuerbelastungen werden hingegen entschieden abgelehnt. Als Anliegen, die dem Bereich der Steuern zugerechnet werden können, wurden folgende 40 Punkte ausgemacht:

  • Werbung in heimischen Medien soll steuerbegünstigt werden
  • Weg mit CO2-Steuer und eine deutliche Reduktion der NoVA
  • jede steuerliche Benachteiligung von Diesel- bzw. Benzin-KFZ im Vergleich zu E-KFZ ist zu beseitigen bzw. zu unterlassen
  • Aussetzen der Besteuerung von Sparbuchzinsen, solange die Inflation höher ist als die Zinsen
  • Einführung einer mehrjährigen Behaltefrist (z. B. drei Jahre) für Wertpapiere, nach deren Ablauf diese steuerfrei verkauft werden können
  • Nebenkosten beim Kauf/Verkauf von Wertpapieren müssen steuerlich berücksichtigt werden
  • wer in die Schaffung oder Erhaltung seines Eigenheims, aber auch in die Verbesserung eines Mietobjekts investiert, soll steuerlich davon profitieren
  • keine Einführung von Erbschafts-, Schenkungs- oder Vermögenssteuern (auch keine Leerstandsabgabe auf leerstehende Wohnungen, da diese als verdeckte Vermögenssteuer angesehen wird)
  • keine Anhebung der Grundsteuer
  • Unternehmen, die ihre Mitarbeiter:innen bei einer sportlichen Lebensweise unterstützen (z. B. Bezahlung von Sportvereins- oder Fitnessstudio-Mitgliedschaften), sollen für diese Aufwendungen keine Lohnsteuer und sonstige Abgaben abführen müssen
  • Erhöhung des Werbungskostenpauschales und des Veranlagungsfreibetrages
  • Einführung einer dauerhaften Steuerbefreiung für Mitarbeiterprämien bis EUR 5.000,- mit jährlicher Valorisierung
  • unabhängig von der Höhe soll das Einkommen von Lehrlingen generell von der Lohnsteuer befreit werden
  • temporäres Aussetzen oder Senken der Mineralölsteuer
  • Ausweitung der Pauschalierungsmöglichkeiten inklusive Erhöhung der Umsatzgrenzen bzw. der Pauschalen zur steuerlichen Vereinfachung und Entlastung für Kleinunternehmen
  • Einführung eines Steuerfreibetrags bzw. eine Reduktion der Körperschaftsteuer auf 10 % für operative Kleinst-GmbHs
  • Einführung eines attraktiven steuerlichen Innovations-Investitionsfreibetrags zur verstärkten Investition in Kapitalgüter und effizientere Produktionsmethoden
  • massive Ausweitung der steuerbefreiten Überstundenzuschläge
  • Berufseinsteiger:innen bis 25 Jahren und Menschen, die in jungen Jahren ein Unternehmen gründen, sollen massiv von Steuern entlastet werden
  • Steuerermäßigungen für die Gründung einer Familie (abhängig von der Kinderzahl) bzw. konkreten Steuerentlastungen für Verheiratete
  • Einführung eines steuerlichen „Alters-Bonus“ für Arbeitnehmer:innen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr inkl. einer Reduzierung der Beiträge zur Sozialversicherung und einer Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge
  • Steuerbefreiung für ältere Arbeitnehmer:innen, wenn sie über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeiten
  • Einführung von vermehrten Förderungen oder Steuererleichterungen für die Beschäftigung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen an Arbeitgeber:innen
  • Betriebe in österreichischem Besitz, die in Österreich rot-weiß-rote Produkte erzeugen oder verarbeiten, sollen steuerliche Vorteile genießen
  • Steueranreize für Unternehmen in abwanderungsgefährdeten Regionen schaffen
  • Steuerentlastung in den Tarifstufen der mittleren Verdienste
  • Sponsoring von Sportvereinen durch Privatpersonen und Unternehmen – auch ohne Nachweis des Werbewerts – soll als Betriebs- oder Sonderausgabe steuerlich absetzbar werden
  • Erhöhung des Freibetrages für Zukunftssicherungsmaßnahmen von Arbeitgeber:innen für Arbeitnehmer:innen
  • Senkung der Versicherungssteuer für Lebensversicherungen und Pensionskassen
  • Einführung eines gesperrten und steuerfreien Vorsorgedepots für die Altersvorsorge
  • vollständige Abschaffung der kalten Progression
  • Abschaffung des ORF-Beitrags („ORF-Zwangssteuern“)
  • Valorisierung des Pendlerpauschales und des amtlichen Kilometergelds
  • entschlossene Maßnahmen gegen Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuervermeidungsstrategien
  • Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundbedürfnisse
  • Einführung von Steuerbegünstigungen („Freiwilligen-Bonus“) für Ehrenamtliche (Angehörige von Blaulichtorganisationen, Sportfunktionäre, Milizsoldaten, etc.)
  • Unternehmensübergaben müssen entbürokratisiert und von der Grunderwerbsteuer entlastet werden (Erhöhung des Freibetrags)
  • durch Spekulation erzielte und realisierte Gewinne auf Basis von Umwidmungen, sollen steuerlich abgeschöpft und zweckgebunden dem sozialen Wohnbau zur Verfügung gestellt werden
  • Überstundenleistungen dürfen nicht länger von der Lohnsteuer „aufgefressen“ werden
  • bei einer weiteren Verschärfung der Pflegekrise sollen Gehälter für Pflegekräfte vorübergehend gänzlich steuerfrei gestellt werden

Steuerliche Positionen der Grünen

Das Wahlprogramm der Grünen mit dem Titel „Wähl, als gäb‘s ein Morgen“ fasst auf 112 Seiten die politischen Ambitionen für die nächsten fünf Jahre zusammen. Die Buchstabenanordnung „steuer“ kommt darin 84-mal vor. Neben der Fortführung von (steuerlichen) Klimaschutzmaßnahmen (CO2-Bepreisung, Klimabonus, etc.) gilt als langfristiges Ziel "Unternehmen jeder Größe in jeder Hinsicht zukunftsfähig zu machen - aber besonders KMUs und EPUs". Weiters soll es für die Partei zu noch mehr Entlastung des Faktors Arbeit sowie einer fairen Besteuerung von großen Vermögen kommen, indem man "bestehende Steuern überprüft und reformiert, statt neue Steuern einzuführen". Die beschriebenen Maßnahmen einer grünen Steuerpolitik konnten dabei in folgenden 18 Punkten festgehalten werden:

  • Ende des Steuerprivilegs für Kerosin
  • Reform der Pendlerpauschale durch steuerliche Erleichterungen und Vorteile, um das Fahrrad auch zum Pendeln attraktiver zu machen
  • Fortsetzung der Ökologisierung von Steuern und Abgaben im KFZ-Bereich (besonders beim Kauf durch ein Bonus-Malus-System (z. B. E-Auto Prämie, CO₂-Abgabe))
  • Gewährung von finanziellen Unterstützungen und Steuervorteilen für gemeinsame Zustellungen durch Lieferdienste im Rahmen eines Maßnahmenpakets für den Güterverkehr in Städten (z. B. durch emissionsfreie Lieferfahrzeuge)
  • Reform der bodenbezogenen Steuern (z. B. durch eine Reform der Kommunalsteuer, damit sich belebte Ortskerne und geschützte Grünflächen mehr lohnen als Gewerbeparks am Ortsrand, oder finanzielle Anreize für Gemeinden in Form eines „Entsiegelungsbonus“)
  • Wunsch der Einführung einer Leerstandsabgabe („Anti-Spekulationssteuer“) durch die Landesregierungen in allen Bundesländern
  • Reformierung der Bodenwertabgabe bei Berücksichtigung von Freibeträgen für Grundstücke in Familienbesitz
  • verpflichtende Teilung des Kommunalsteueraufkommens zwischen den Gemeinden, um Anreize für Umwidmungen zu verringern und Zersiedelung zu verhindern
  • Reduktion der Umsatzsteuer auf Biolebensmittel
  • steuerliche Ungleichbehandlung von pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln beenden
  • Umwälzung der an die EU abzuführenden Plastiksteuer an die Hersteller
  • Ausweitung der Übergewinnsteuer für fossile Energiekonzerne auf alle Energieunternehmen
  • steuerlichen Maßnahmen, Förderungen und eine Beanreizung der Nachfrage für CO₂-neutrale Grundstoffe einführen
  • Steuer auf Millionenerbschaften (bei einem Freibetrag von EUR 1 Mio.) und Stiftungen
  • Einführung einer progressiv gestalteten Grunderwerbssteuer
  • Einführung einer Luxus-CO₂-Steuer auf Luxus-Sportwägen und Yachten
  • Österreich soll sich auf europäischer Ebene für eine umfassende Finanztransaktionssteuer einsetzen
  • Stärkung der Steuerautonomie von Ländern und Gemeinden

Steuerliche Positionen der NEOS

Mit 48 Seiten verfügen die NEOS über das kompakteste Programm zur Nationalratswahl 2024. In den „Reformen für dein neues Österreich“ ist die Zeichenfolge „steuer“ 27-mal zu finden. Das Neue Österreich fordert darin "deutlich mehr Netto vom Brutto, eine Bildungspolitik, die allen Kindern die Flügel hebt, und eine Sanierung des Budgets, ohne zusätzliche Steuern oder Schulden". Als steuerpolitische Forderungen konnten 19 Begehren ermittelt werden:

  • Einnahmen- und Ausgabenverantwortung stärker zusammenführen, stärkere Steuerautonomie der Länder ermöglichen oder Einführung eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
  • mehr Drittmittel für Hochschulen durch steuerliche Begünstigung ermöglichen
  • Nein zur "Maschinensteuer"
  • Vereinfachung des Steuer- und Sozialversicherungssystems
  • Eigen- und Fremdkapital steuerlich gleichbehandeln
  • Vollzeitarbeit und Mehrarbeit durch steuerliche Anreize attraktiver machen
  • Senkung der Lohnsteuer („mehr Netto vom Brutto“)
  • vollständige und automatische Abschaffung der kalten Progression
  • Einführung einer kapitalgedeckten dritte Säule für alle Erwerbstätigen durch steuerbefreite Veranlagung von bis zu EUR 3.000,- pro Jahr auf einem „Chancendepot“
  • Einführung einer Behaltefrist, um Wertpapier-Sparende steuerlich zu entlasten
  • mittels Steuern CO2 einen vernünftigen Preis geben sowie Umweltverschmutzung und klimaschädliches Verhalten stärker belasten
  • durch steuerliche Anreize und Beteiligungsmodelle neue Finanzierungsmöglichkeiten schaffen, die das „Dilemma zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen“ lösen
  • Ermöglichung von nachhaltigen Pilotprojekten und Forschung der Industrie durch reduzierte Steuern und Bürokratieabbau
  • schrittweise Abschaffung bzw. Umwandlung der Pendlerpauschale im Rahmen einer Steuerreform in ein zielgerichtetes soziales Konzept zur Regionalförderung
  • Einführung von steuerlichen Anpassungen und flexiblen Modellen, um den Aufbau von (Wohn-)Eigentum wieder realistisch zu machen
  • Eigenkapitalaufbau (von jungen Menschen) soll steuerlich unterstützt werden
  • Einführung eines Freibetrags für Erstkäufer:innen bei der Grunderwerbsteuer
  • Umbau von steuerlichen Familienleistungen (verstärkt auf Sachleistungen setzen)
  • Durchführung einer Steuerreform, in der sich Vollerwerbstätigkeit finanziell immer auszahlt (bei flächendeckender, kostengünstiger Kinderbetreuung)

Steuerliche Positionen der weiteren bundesweit antretenden Parteien

Das Hauptanliegen der KPÖ bei der NRW 2024 ist gleichzeitig auch der Titel ihres Programms, nämlich „Eine Stimme für leistbares Wohnen“. Sollte es die kommunistische Partei ins Parlament schaffen, möchte sie u. a. finanziert durch Vermögenssteuern sicherstellen, dass "leistbares Wohnen und Soziales auch nach der Wahl Schlüsselthemen bleiben". Folgende 11 Forderungen konnten innerhalb des 28-seitigen Wahlprogramms dem steuerlichen Bereich zugeordnet werden:

  • Schaffung von leistbarem Wohnraum durch Zweckwidmung der Wohnbauförderung und der Mehrwertsteuer auf Mieten
  • Einführung einer angemessene Besteuerung von Widmungsgewinnen
  • Abschaffung der Steuer auf Haushaltsenergie
  • Erhöhung der Körperschaftssteuer auf Konzerngewinne
  • konsequente Besteuerung von Unternehmensgewinnen in Österreich
  • Einführung einer progressiven Unternehmensbesteuerung
  • Einführung einer progressiven Millionärssteuer für Vermögen ab EUR 1 Mio.
  • Wiedereinführung der Erbschaftssteuer ab EUR 1 Mio.
  • Einführung von höheren Steuersätzen auf hohe Einkommen (ab EUR 250.000,- pro Jahr)
  • Senkung der Lohnsteuer für niedrige Einkommen
  • Einführung einer Wertschöpfungsabgabe durch die Unternehmen

KEINE VON DENEN ist eine Wahlkampagne des Wandels (Partei für Mensch, Tier und Planet) und möchte eine Stimme sein, "für alle, denen es reicht" und "für alle, die sich mehr von Politik erwarten". Auf der Website wird ihr „Plan“ kurz und bündig – aufgegliedert in fünf Unterpunkte – auf einer Seite dargestellt. Die folgenden zwei Forderungen konnten eindeutig dem Themenbereich "Steuern" zugewiesen werden:

  • regionale Jobs und Wertschöpfung steuerlich begünstigen
  • bei den leistungslosen Vermögen und Einkommen der Reichen und ihrer Konzerne die Steuern massiv erhöhen

Die politischen Forderungen der BIER-Partei (Bin In Einer Reformbewegung) werden auf der Website als „Menü“ innerhalb von sechs Unterseiten in Form von Bierdeckeln aneinandergereiht. Die Partei bezeichnet sich selbst als neu, unabhängig und unverbraucht, an der Entwicklung neuer Lösung – auf der Basis von Fakten, nicht Ideologien – interessiert und betont ihren Einsatz gegen Machtmissbrauch und Korruption. Die folgenden acht Punkte konnten als steuerpolitische Maßnahmen bestimmt werden:

  • Einführung einer Mehrwertabgabe bei Umwidmungsgewinnen, die die Öffentlichkeit an eben diesen Gewinnen beteiligt
  • Erstellung einer Website (Vorschlag: WosIsDeiLeistung.at) die übersichtlich darstellt, was der Staat einnimmt und wofür er es ausgibt inkl. der Anzeige, wieviel der eigenen Steuern wohin fließen (durch Eingabe der eigenen Einkommens- und Steuersituation)
  • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge durch eine Erhöhung der Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse, bei gleichzeitiger Senkung der Beiträge zum staatlichen Pensionssystem und der Attraktivierung der privaten Vorsorge durch steuerliche Anreize
  • Menstruationsprodukte und Produkte für das Klimakterium sollen steuerbefreit sein und in öffentlichen Einrichtungen sowie in Apotheken kostenlos abgegeben werden
  • Maßnahmenpaket für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, steuerfreier Überstunden und der Honorierung von Mehrleistungen
  • EPUs und KMUs sollen Gewinne bis zu gewissen Grenzen unbürokratisch und steuerbegünstigt ins Eigenkapital überführen können, wenn sie nicht ausgeschüttet werden
  • Gewinnbeteiligungsmodelle sollen einfach und unkompliziert auch in kleinen Betrieben umsetzbar sein und steuerliche Anreize für beide Seiten bieten (geringere Lohnnebenkosten für Unternehmen sowie Gewinnanteile als zusätzliches, steuerbegünstigtes Einkommen am Jahresende und als langfristig veranlagtes Vorsorgemodell für Mitarbeiter:innen)
  • steuerliche Anreize für Privatpersonen, die in Gründungen investieren (etwa durch einen Beteiligungsfreibetrag im Rahmen einer „Gründungsoffensive“)

Die LMP (Liste Madeleine Petrovic) sieht ihre Aufgabe vor allem darin, "die Regierung zu kontrollieren, Transparenz herzustellen und die Bevölkerung ehrlich und umfassend zu informieren". Die Gruppierung ist aus der GGI-Initiative (Grünen Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit) entstanden und reiht ihre politischen Forderungen auf ihrer Website in vier „Kernthemen“ und einen Fragen- und Antwortenkatalog ein. Zwei Positionen konnten unmissverständlich der Steuerpolitik zugerechnet werden:

  • Reduktion (durch hohe Besteuerung) und langfristig Verbot von Umweltgiften wie Glyphosat und Chlormequart, um einen Anreiz für alternative Methoden zu schaffen
  • Verminderung der Abgabenlast bei KMUs, EPUs sowie Angestellten und Arbeiter:innen (z. B. durch Steuerentlastung und Entbürokratisierung)

Unser Fazit:
Während es vielen geforderten Maßnahmen oft an ihrer Konkretisierung fehlt, lassen sich anhand der Steuerpolitik der einzelnen Parteien dennoch einige Gemeinsamkeiten ablesen, die großen Einfluss auf die Koalitionsbildung haben könnten. Für eine intensivere Auseinandersetzung legen wir Ihnen natürlich die Online-Lektüre der Wahlprogramme nahe. Gerne informieren wir Sie wieder ausführlich zur geplanten Steuerpolitik, sobald das Programm der künftigen Regierung vorliegt.
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