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Unternehmen in der Krise: Haftungsfalle Insolvenz

Online seit 5. Dezember 2023, Lesedauer: 3 Min.

Eine gut vorbereitete und unter Einhaltung aller gesetzlicher Bestimmungen abgewickelte Insolvenz kann einย probates Mittel zur Sicherung des Unternehmensfortbestands oder zur Lรถsung einer wirtschaftlich nicht mehrย bewรคltigbare Situation sein. Insolvenzvoraussetzungen (siehe:ย Unternehmen in der Krise: Eine Kurzรผbersichtย zum Insolvenzrecht) und Insolvenzablauf (siehe:ย Unternehmen in der Krise: Welche Schritte folgen auf denย Insolvenzantrag?) haben wir fรผr Sie an anderer Stelle bereits zum Thema gemacht. Leider ist in einer ausweglosย erscheinenden Situation aber immer noch die โ€žKopf-in-den-Sand-Strategieโ€œ weit verbreitet. Warum diesesย Vorgehen verheerende Folgen mit sich bringen kann, mรถchten wir nachfolgend beispielhaft aufzeigen.

Insolvenzverschleppung

Wird dieย Insolvenz nicht innerhalb von 60 Tagen ab Eintritt derย Insolvenzvoraussetzungen ohne schuldhafte Verzรถgerung eingeleitet,ย haften der/die Geschรคftsfรผhrer:in persรถnlich fรผr den sogenanntenย Quotenschaden.ย Unter Quotenschaden versteht man den Betrag, um den die Quote der Glรคubiger schlechter wurde, weil die Insolvenz nicht rechtzeitig angemeldet wurde. Hat ein Glรคubiger bspw. eine Forderung i. H. v. EUR 100.000,- und bekommt dieser Glรคubiger nur eine Quote 10 %, obwohl er/sie bei rechtzeitiger Insolvenzerรถffnung eine Quote von 15 % erhalten hรคtte, entsteht ein Quotenschaden von 5 %. Fรผr diesen Quotenschaden i. H. v. EUR 5.000,- haftet der/die Geschรคftsfรผhrer:in persรถnlich. Weiters haftet ein/e Geschรคftsfรผhrer:in fรผr denย noch weitergehenden Vertrauensschaden,ย den ein Neuglรคubiger erleidet,ย da er mit rechtzeitiger Einleitung eines Insolvenzverfahrens gar nicht mehr in geschรคftlichen Kontakt mit der insolventen Gesellschaft getreten wรคre.

Haftung fรผr Abgaben und SV-Beitrรคge

Der/Die Geschรคftsfรผhrer:in haftet fรผr Abgabenforderungen gegenรผber dem Bund (insbesondere Umsatz- und Lohnsteuer) und fรผr Beitragsschulden gegenรผber dem Sozialversicherungstrรคger insofern, als diese infolge schuldhafter Verletzung der dem/der Geschรคftsfรผhrer:in auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden kรถnnen.ย Die Haftung durch den/die Geschรคftsfรผhrer:in fรผr die Errichtungย von Abgaben und ASVG-Beitrรคgen ist somit gegenรผber anderenย Verbindlichkeiten grundsรคtzlich strenger ausgestaltet.ย Haftungsgrundlage ist hier nรคmlich nicht eine etwaige Insolvenz bzw. ein Verschulden am Insolvenzeintritt, sondern einzig die fehlende Glรคubigergleichbehandlung. Ein/e Geschรคftsfรผhrer:in darf den Abgaben- bzw. Beitragsglรคubiger nicht schlechter stellen als irgendeinen anderen Glรคubiger der Gesellschaft. Fรผr die Entrichtung der Lohnsteuer ist daraus etwa abzuleiten, dass der/die Geschรคftsfรผhrer:in einem/einer Dienstnehmer:in nur im gleichen Prozentsatz eine Zahlung leisten darf, in dem er auch die Lohnabgaben abfรผhrt.

Glรคubigerbegรผnstigung

Dem Insolvenzrecht ist der Grundsatz der Glรคubigergleichehandlung immanent. Ein/e Geschรคftsfรผhrer:in darf daherย nach Eintritt derย Insolvenz keine Zahlungen mehr tรคtigen, durch die er/sie die Interessenย eines Glรคubigers bevorzugt und somit die Interessen andererย Glรคubiger benachteiligt.ย Etwaig benachteiligten Glรคubigern ist er/sie persรถnlich zu Schadenersatz verpflichtet.

Unser Fazit:
Persรถnliche Haftungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellen eine potentielle Gefahrenquelle fรผr Geschรคftsfรผhrer:innen dar. In der Praxis fรผhren insbesondere eine verspรคtete Insolvenzerรถffnung sowie mangelnde Glรคubigergleichbehandlung zu teilweise hohen Haftungsbetrรคgen.
Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
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