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Fachartikel

Update zum Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022

Online seit 10. Mai 2023, Lesedauer: 1 Min.

Mittlerweile werden vom aws Zeitfenster für die Antragstellung betreffend den Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022 zugeteilt. Die finale Förderrichtlinie wurde jedoch bis dato immer noch nicht veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung ausnahmslos durch den/die Antragsteller:in selbst erfolgen muss und nicht durch die steuerliche Vertretung erfolgen kann. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, ersuchen wir Sie, uns unter der E-Mail-Adresse energiekostenzuschuss@grs.at zu kontaktieren.

Aufgrund der derzeitigen Informationslage ist davon auszugehen, dass auch wieder eine Bestätigung eines Steuerberaters erforderlich sein wird. Sofern Sie eine Bestätigung benötigen, ersuchen wir um zeitnahe Übermittlung der Berechnungsgrundlagen sowie der zugrundeliegenden Belege, damit wir die Überprüfungen fristgerecht durchführen können.

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