Einfach

groรŸartige

Steuerberatung.

SchlieรŸen
Fachartikel

Update zum Energiekostenzuschuss: Nachfrist bis 20. Jรคnner 2023, fristgerechte Antragstellung und angekรผndigte Verlรคngerung des Fรถrderzeitraums

Online seit 13. Januar 2023, Lesedauer: 4 Min.

Der Energiekostenzuschuss 1 (EKZ 1) wurde eingefรผhrt, um bei energieintensiven Unternehmen einen Teil der Mehrkosten fรผr Strom, Erdgas und Treibstoffe abzudecken (siehe auch:ย Abfederung steigender Energiekosten bei Unternehmen: Einblicke in die Ausgestaltung des Energiekostenzuschusses ab November 2022). Seit der erstmaligen Antragstellung wurden vom Gesetzgeber jedoch bereits wieder Neuerungen bekanntgegeben. Nachfolgend mรถchten wir Sie daher auf einige wichtige Punkte aufmerksam machen.

Neue Nachfrist fรผr Voranmeldung des EKZ 1 bis 20. Jรคnner 2023

Die ursprรผngliche Frist fรผr die Voranmeldung fรผr den Energiekostenzuschuss 1 endete am 28.11.2022 (siehe auch: Update zum Ablauf des Energiekostenzuschusses: Voranmeldung startet am Montag, 07.11.2022). Die Voranmeldung ist eine Grundvoraussetzung, um รผberhaupt einen Fรถrderantrag รผber den aws-Fรถdermanager einbringen zu kรถnnen.

Nunmehr ist die Einfรผhrung einer Nachfrist zur Voranmeldung angekรผndigt, sodass von 16. bis 20. Jรคnner 2023 noch die Einbringung einer Voranmeldung mรถglich sein wird. Die Voranmeldung wird innerhalb dieses Zeitraums ausschlieรŸlich online รผber www.aws.at mรถglich sein.

Fristgerechte Antragstellung des EKZ 1 beachten und per E-Mail รผbermitteln

Sofern Sie bis 28.11.2022 eine Voranmeldung abgegeben haben, muss Ihnen bereits per E-Mail ein Zeitfenster fรผr die Antragstellung bekannt gegeben worden sein (Domain des Absenders lautet auf @aws.at). Liegt Ihnen noch kein E-Mail vor, sollten Sie dringend Ihren Posteingang bzw. Spamordner durchsuchen.

Bitte leiten Sie uns die E-Mail der aws mรถglichst rasch an energiekostenzuschuss@grs.at weiter. Nur dann ist es uns mรถglich, die erforderlichen Prรผfungen und Bestรคtigungen fristgerecht vorzunehmen.

Verlรคngerung des Fรถrderzeitraums auf Oktober bis Dezember 2022 fรผr den EKZ 1

Der ursprรผngliche Fรถrderzeitraum fรผr den Energiekostenzuschuss 1 umfasste nur die Monate Februar bis September 2022. Nun wurde angekรผndigt, den Fรถrderzeitraum um die Monate Oktober bis Dezember 2022 zu erweitern. Fรผr diesen Fรถrderzeitraum wird es wiederum eine eigene Voranmelde- bzw. Antragsphase geben. Derzeit sind hierfรผr weder eine Voranmeldung noch eine Antragstellung mรถglich.

Weiterhin keine Details zum angekรผndigten Pauschalmodell

In Ergรคnzung zum Energiekostenzuschuss wurde ein Pauschalfรถrderungsmodell fรผr Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum Februar bis September 2022 nicht mehr als EUR 6.666,- ausmachen, angekรผndigt. Bis heute gibt es hierzu keine Details. Derzeit sind hierfรผr weder eine Voranmeldung noch eine Antragstellung mรถglich.

Ankรผndigung eines Energiekostenzuschuss 2 fรผr das Jahr 2023

Angesichts der unverรคndert hohen Energiepreise beabsichtigt die รถsterreichische Bundesregierung die Verlรคngerung der Entlastung von Unternehmen durch den Energiekostenzuschuss 2. Der Fรถrderzeitraum wird dabei von 01.01.2023 bis 31.12.2023 reichen, wobei die auszahlbaren Zuschรผsse pro Unternehmen zwischen EUR 3.000,- und EUR 150 Mio. liegen werden.

Insgesamt wird es fรผnf Fรถrderstufen geben. In den ersten beiden Stufen (bis zu einer Fรถrdersumme von 4 Mio. Euro) wird dabei kein Nachweis รผber die Energieintensitรคt des Unternehmens zu erbringen sein. Die Fรถrderung wird in der Stufe 1 von 30 % auf 60 % verdoppelt (= 60 % des maรŸgeblichen Kostenanstieges werden ersetzt) und in der Stufe 2 von 30 % auf 50 % erhรถht. In der Stufe 1 werden unter anderem Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wรคrme/Kรคlte, Dampf und Heizรถl gefรถrdert. Zu den fรถrderbaren Energiekosten der anderen Stufen liegen bislang noch keine Informationen vor.

In den Stufen 3, 4 und 5 sind unter anderem Einschrรคnkungen hinsichtlich des Gewinnes geplant. Weiters wird generell eine Beschรคftigungsgarantie bis Ende 2024 sowie steuerliches Wohlverhalten als Fรถrdervoraussetzung vorausgesetzt und eine Einschrรคnkung von Bonuszahlungen und Dividenden fรผr fรถrderempfangende Unternehmen festgeschrieben. Die Antragstellung wird โ€“ wie auch bisher โ€“ รผber den aws-Fรถrdermanager erfolgen.

Wir bemรผhen uns stets, Ihnen prรคzise und hilfreiche Informationen zur Verfรผgung zu stellen. 
War dieser Beitrag fรผr Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir wรผrden uns รผber Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

โ€ž*โ€œ zeigt erforderliche Felder an

Schรถn, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir wรผrden uns รผber
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
2205 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
75 Personen haben diesen Beitrag als nรผtzlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

รœber 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht fรผr kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kรผmmern uns verlรคsslich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstรผtzen Sie auf Augenhรถhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persรถnlich fรผr Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beitrรคge kรถnnten Sie auch interessieren:

Zurรผck zu den Informationen

Wir lesen gerne Bรผcher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprรผfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

StockhofstraรŸe 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
13.00 Uhr โ€“ 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

StelzhamerstraรŸe 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
13.00 Uhr โ€“ 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr โ€“ 12.30 Uhr
Karte GRS