Die lohnabgabenfreie Mitarbeiterprämie ermöglicht 2024 eine steuer- und abgabenfreie Auszahlung von bis zu EUR 3.000,- pro Mitarbeiter:in. Anders als die Teuerungsprämie der Jahre 2022 und 2023 ist dafür eine kollektivvertragliche Ermächtigung zwingend erforderlich. Ein wesentlicher Unterschied zur Teuerungsprämie ist weiters die eingeschränkte Flexibilität. Während in 2022 und 2023 Prämien ohne lohngestaltende Vorschrift bis EUR 2.000,- möglich waren, erfordert die Steuerbefreiung 2024 striktere Rahmenbedingungen. Details dazu haben wir bereits veröffentlicht (siehe auch: Von der Teuerungsprämie zur Mitarbeiterprämie: Lohngestaltende Vorschrift als neue Voraussetzung seit 2024).
Wie zuletzt können auch Gutscheine als Prämie verwendet werden, sofern sie keine Barauszahlung ermöglichen und die Auszahlung am Lohnkonto und Lohnzettel ausgewiesen wird. Die Auszahlung sollte grundsätzlich bis spätestens 31.12.2024 durchgeführt werden. Sofern die Mitarbeiterprämie jedoch nach § 77 EStG eindeutig dem Kalenderjahr 2024 zugeordnet werden kann, bestehen laut BMF keine Einwände gegen eine Auszahlung bis 15.02.2025.
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