Einfach

großartige

Steuerberatung.

Schließen
Fachartikel

Verlängerung des Verlustersatzes: Frist zur Beantragung bis 30. Juni 2022

Online seit 12. August 2021, Lesedauer: 1 Min.

Bekanntermaßen wären etliche COVID-Unterstützungen grundsätzlich mit Ende Juni ausgelaufen. Da die Öffnungsschritte und damit die wirtschaftliche Erholung nicht so rasch stattgefunden haben, wie ursprünglich geplant gewesen ist, hat die Bundesregierung eine Verlängerung der diversen Beihilfen beschlossen.

Verlängerung des Verlustersatzes beantragen

Am 28.07.2021 wurde bereits die Verordnung sowie die Richtlinie betreffend der Verlängerung des Verlustersatzes bis zum 31.12.2021 veröffentlicht. Anschließend möchten wir Ihnen einen Überblick über die zentralen Punkte sowie die Abweichungen zur bisherigen Regelung geben. Die zentrale Voraussetzung für die Beantragung des Verlustersatzes ist nunmehr ein Umsatzrückgang von mindestens 50 % (bisher 30 %). Achtung: Es wird jedoch nur dann ein Verlustersatz gewährt, wenn dieser mindestens EUR 500,- beträgt. Als relevanter Vergleichszeitraum für die Berechnung des Umsatzrückganges ist immer der entsprechende Zeitraum des Jahres 2019 heranzuziehen. Die Endabrechnung des Verlustersatzes hat dann bis 30. Juni 2022 zu erfolgen.

Maximal 6 monatige Beantragung des Verlustersatzes

Die Berechnungsmodalität ist ebenso wie die Höhe des Verlustersatzes (grundsätzlich 70 %, jedoch 90 % bei Klein- und Kleinstunternehmen) gleichgeblieben. Der verlängerte Umsatzersatz kann für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten (Juli bis Dezember 2021) beantragt werden, wobei die Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen müssen.

 

Unser Fazit:
Ein Verlustersatz wird nur dann gewährt, wenn ein Verlust mindestens EUR 500,- beträgt. Als relevanter Vergleichszeitraum für die Berechnung des Umsatzrückganges ist immer der entsprechende Zeitraum des Jahres 2019 heranzuziehen. Die Endabrechnung des Verlustersatzes hat bis 30. Juni 2022 zu erfolgen.
Wir bemühen uns stets, Ihnen präzise und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. 
War dieser Beitrag für Sie von Nutzen?
Schade, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.
Wir würden uns über Ihr Feedback zu dieser Information freuen.

Post Feedback

*“ zeigt erforderliche Felder an

Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Wir würden uns über
die Weiterempfehlung dieser Information freuen.
371 Personen haben sich diesen Beitrag bereits angesehen.
24 Personen haben diesen Beitrag als nützlich bewertet.
Lernen Sie unser Team kennen

Über 100 Expert:innen, die garantiert Ihre Sprache sprechen.

Unser engagiertes Team steht für kompetente steuerliche Beratung am Puls der Zeit. Wir kümmern uns verlässlich um Ihre unternehmerischen Erfordernisse, unterstützen Sie auf Augenhöhe bei neuen Herausforderungen und sind gerne jederzeit persönlich für Sie da.
Lernen Sie unser Team kennen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Zurück zu den Informationen

Wir lesen gerne Bücher.

Zum Beispiel Ihre.

GRS Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung GmbH

Standort 

LINZ

Stockhofstraße 23
4020 Linz
TEL +43 732 / 60 40 90
MAIL linz@grs.at

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Standort 

STEYR

Stelzhamerstraße 14b
4400 Steyr
TEL +43 7252 / 572
MAIL steyr@grs.at

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Karte GRS