Im Allgemeinen liegt Liebhaberei dann vor, wenn mit einer unternehmerischen Tรคtigยญkeit รผber einen lรคngeren Zeitraum ein Gesamtverlust erzielt wird. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn ein/e Steuerpflichtige/r einer Tรคtigkeit nachgeht, die nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht abzielt oder mit starken privaten Beweggrรผnden verbunden ist. Grundsรคtzlich muss bei der รnderung von Umstรคnden jedoch immer wieder neu beurteilt werden, ob es sich nun um Liebhaberei handelt oder nicht.
Wird eine Tรคtigkeit vor dem Hintergrund einer Gewinnerzielungsabsicht durchgefรผhrt, so sollte eine Einkunftsquelle vorliegen. Anfangsverluste werden dabei vom Finanzamt fรผr einen Zeitraum von zumeist drei Jahren akzeptiert. Es kann jedoch auch dennoch Liebhaberei unterstellt werden, wenn bspw. ein Betrieb weitergefรผhrt wird, obwohl damit nur Verluste geschrieben werden und dennoch nichts an der Art der Geschรคftsfรผhrung geรคndert wird. Ist die Geschรคftstรคtigkeit hingegen stark mit Hobbys und privaten Interessen verknรผpft, wie dies bei der Vermietung von Luxuswirtschaftsgรผtern (Booten), der Pferdezucht, der Malerei oder der Vermietung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, der Fall sein kann, so wird sofort โ ohne Berรผcksichtigung von Anlaufverlusten โ die Liebhabereivermutung angenommen.
Grundsรคtzlich kann die Liebhabereivermutung mittels einer Prognoserechnung widerlegt werden. In dieser ist darzulegen, dass in einem angemessenen Zeitraum ein Gesamtgewinn(-รผberschuss) erwirtschaftet wird. Wie lange dieser Zeitraum ist, wird im Gesetz nicht nรคher definiert und muss dem Einzelfall entsprechend festgelegt werden. Eine Ausnahme stellen jedoch Vermietungen dar, die einen Betrachtungszeitraum von 20 - 25 Jahre verlangen.
Wird Liebhaberei angenommen, so kรถnnen die Verluste aus dieser Tรคtigkeit nicht mit den positiven Einkรผnften aus anderen Einkommensarten verrechnet werden. Zudem hat das Finanzamt die Mรถglichkeit, nur vorlรคufige Bescheide zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass die Behรถrde รผber die Verjรคhrungsfrist hinaus, die Steuergutschriften und die daraus resultierenden Zinsen zurรผckfordern kann.
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