Bereits mit Dezember 2022 wurde der Energiekostenzuschuss (EKZ) II angekündigt, welcher zur Abfederung der Energiemehrkosten im Jahr 2023 ins Leben gerufen wurde. Wir bei GRS informieren Sie über die aktuellen Entwicklungen. Wie beim EKZ I, so muss auch beim EKZ II eine verpflichtende Voranmeldung und eine nachgelagerte Antragstellung erfolgen. Der Voranmeldezeitraum für den EKZ II hat nun endlich begonnen, endet jedoch bereits am 02.11.2023. Die Antragsphase ist dann ab 09.11.2023 vorgesehen. Die Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung zwingend erforderlich.
Die Voranmeldung erfolgt wieder über den aws Fördermanager und ist bereits freigeschaltet. Für die Voranmeldung werden folgende Daten benötigt:
Zur raschen Beantwortung wesentlicher Fragen zur Voranmeldung wurde von der aws ein Fragenkatalog veröffentlicht (siehe auch: aws Energiekostenzuschuss II FAQs – Voranmeldung). Wir empfehlen eine Voranmeldung rasch durchzuführen und nicht die Veröffentlichung der Förderungsrichtlinie abzuwarten. Sobald Sie die Voranmeldung gemacht haben, ersuchen wir Sie um ehestmögliche Kontaktaufnahme mit uns, um Sie zeitgerecht bei der Antragsstellung unterstützen zu können. Bitte beachten Sie, dass das Bestätigungsmail der aws leicht im Spam-Ordner ihres E-Mail-Postfachs landen kann. Für Fragen stehen wir gerne jederzeit unter energiekostenzuschuss@grs.at zur Verfügung.
Nähere Informationen über Ausgestaltung und Ablauf des Energiekostenzuschusses sind auf der Website der aws abrufbar (siehe auch: Voranmeldung Energiekostenzuschuss II ab 16. Oktober 2023). Als wesentliche Eckpunkte des EKZ II gelten folgende Sachverhalte:
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