Unternehmensprozesse optimal auszugestalten, zรคhlt zu den klassischen Manageยญmentaufgaben. Bei GmbHโs ist gemรคร ยง 22 Abs. 1 GmbHG die Geschรคftsfรผhrung soยญgar gesetzlich dazu verpflichtet ein internes Kontrollsystem (IKS) zu fรผhren, โdas den Anforderungen des Unternehmens entsprichtโ. Die Rechtslage deckt sich hier mit den Vorschriften denen auch Aktiengesellschaften, aufsichtsratspflichtige Genossenschafยญten oder Europรคische Gesellschaften unterworfen sind. Die Erkenntnis, dass abseits dieยญser Verpflichtung die systematische Einrichtung eines IKS fรผr Unternehmen sรคmtlicher Grรถรenklassen Vorteile bietet, bleibt jedoch oft unbeachtet.
Umfang und Inhalt eines jeden IKS haben sich im Zeitablauf dynamisch an den Bedinยญgungen des jeweiligen Betriebes auszurichten. Generell versteht man darunter jedoch sรคmtliche Maรnahmen und Vorkehrungen mit den Zielen ...
Ein IKS besteht dabei im Wesentlichen aus den vier Komponenten: Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollaktivitรคten und รberwachung. Das Kontrollumfeld beยญschreibt den Verhaltenskodex der MitarbeiterInnen und Fรผhrungskrรคfte. Innerhalb der Risikobeurteilung thematisiert man die wesentlichen Risiken des Unternehmens und bewertet deren Eintrittswahrscheinlichkeit. Diesen Gefahren sind in weiterer Folge Kontrollaktivitรคten und Maรnahmen zuzuordnen. Mit der รberwachung wird letztlich รผberprรผft, ob die vorgegebenen Anweisungen auch tatsรคchlich eingehalten werden.
Fรผr die sinnvolle Umsetzung eines IKS sind Maรnahmen zu formulieren, die sich im Einยญklang mit den Unternehmenszielen und den erhobenen Risiken befinden. Deren Verabยญschiedung bringt meist organisatorische Verรคnderungen mit sich, weshalb hier mit Beยญdacht vorzugehen ist. Gรคngige Maรnahmen sind bspw. die Trennung von Funktionen und Aufgaben, die Durchfรผhrung automatisierter Systemkontrollen, die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips oder die Verwendung standardisierter Formulare.
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