Das Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" reagiert auf gestiegene Zinsen und Baukosten, fördert leistbaren Wohnraum und unterstützt die Klimaziele. Neben wirtschaftspolitischen Maßnahmen wurden steuerliche Anreize geschaffen, darunter die beschleunigte Abschreibung für energieeffiziente Wohngebäude und ein Ökozuschlag für Sanierungen.
Die Möglichkeit zur beschleunigten Abschreibung (AfA) für Gebäude gemäß § 8 Abs. 1a EStG wird befristet erweitert. Wohngebäude, die zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2026 fertiggestellt werden, können in den ersten drei Jahren mit einem Abschreibungssatz von 4,5 % (dem dreifachen regulären Satz) abgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Gebäude den „Gebäudestandard Bronze“ gemäß dem „Klimaaktiv-Kriterienkatalog“ in der Version 2020 des BMK erfüllt. Die Halbjahresabschreibung findet in diesem Zusammenhang keine Anwendung.
Herstellungsaufwand ist gemäß § 28 Abs. 3 EStG grundsätzlich über die Restnutzungsdauer des Gebäudes im Rahmen der AfA abzuschreiben. Ab dem Kalenderjahr 2024 kann dieser jedoch bei Sanierungsmaßnahmen beschleunigt über die Fünfzehntelabsetzung berücksichtigt werden. Voraussetzung hierfür ist der Erhalt einer Bundesförderung nach dem 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes. Diese Regelung schafft steuerliche Anreize insbesondere für ökologisch orientierte Maßnahmen zur „Nachverdichtung“.
Die Erreichung der Klimaziele steht auch im Fokus der Wohnraum- und Bauoffensive. Als Ergänzung zum bestehenden Öko-Sonderausgabenpauschale für den Privatbereich wurde ein zusätzlicher Ökozuschlag eingeführt, um klimafreundliche Sanierungen bei vermieteten Wohngebäuden steuerlich zu fördern. Förderfähige Maßnahmen, wie bspw. die Dämmung von Außenwänden, der Austausch von Fenstern oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz, werden mit einem Zuschlag von 15 % unterstützt. Dieser Zuschlag kann in den Jahren 2024 und 2025 als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
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