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Seit 1. Mai 2010 ist für alle Staatsbürger, die im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit Anknüpfungspunkte zum EU- und EWR-Ausland aufweisen, das A1-Formular auszu­stellen, um damit die Versicherungspflicht im Inland nachzuweisen. Führen Dienstneh­mer:innen ein bestätigtes A1-Formular im Ausland mit, so ist der ausländische Staat nicht berechtigt Sozialversicherungsbeiträge einzuheben.

Seit November 2016 besteht nunmehr die Möglichkeit, auch Anträge für Entsendun­gen bzw. Beschäftigungen in mehreren Mitgliedstaaten mittels ELDA an den jeweili­gen Krankenversicherungsträger zu stellen (Entsendungsarten: E1, E2, E3 und E4). Dieser retourniert dann das A1-Formular für den/die betreffende/n Versicherte/n. Die elektronischen A1-Anträge mittels ELDA können in Abstimmung mit folgenden Versicherungsträgern bereits ab sofort angefordert werden: