Seit 1. Mai 2010 ist fรผr alle Staatsbรผrger, die im Rahmen ihrer Erwerbstรคtigkeit Anknรผpfungspunkte zum EU- und EWR-Ausland aufweisen, das A1-Formular auszuยญstellen, um damit die Versicherungspflicht im Inland nachzuweisen. Fรผhren Dienstnehยญmer:innen ein bestรคtigtes A1-Formular im Ausland mit, so ist der auslรคndische Staat nicht berechtigt Sozialversicherungsbeitrรคge einzuheben.
Seit November 2016 besteht nunmehr die Mรถglichkeit, auch Antrรคge fรผr Entsendunยญgen bzw. Beschรคftigungen in mehreren Mitgliedstaaten mittels ELDA an den jeweiliยญgen Krankenversicherungstrรคger zu stellen (Entsendungsarten: E1, E2, E3 und E4). Dieser retourniert dann das A1-Formular fรผr den/die betreffende/n Versicherte/n. Die elektronischen A1-Antrรคge mittels ELDA kรถnnen in Abstimmung mit folgenden Versicherungstrรคgern bereits ab sofort angefordert werden: