Mit Hilfe der „dislozierten Zeichnung“ ist es uns als Steuerberater möglich, für Sie Zahlungsaufträge, z. B. Löhne und Gehälter oder Überweisungen an die Behörden, vorzubereiten und Ihnen zur Verfügung zu stellen. Sie müssen dann nur noch Ihre Zahlungsaufträge kontrollieren und ortsunabhängig mittels Zeichnung freigeben.
Als Voraussetzung benötigen wir dafür eine Abfrageberechtigung für Ihr elektronisches Bankkonto. Eine Zeichnungsberechtigung ist nicht erforderlich, jedoch ist für die Abfrageberechtigung eine Vereinbarung zwischen Ihnen, Ihrer Bank und uns als Steuerberater notwendig. Wir kümmern uns gerne, als Schnittstelle zwischen Ihnen und Ihrer Bank, um die Vorbereitung der notwendigen Vereinbarungen.
Ist die dislozierte Zeichnung eingerichtet, so werden Ihre Zahlungsaufträge für die Überweisungen von Löhnen, Gehältern und Beiträgen bzw. Abgaben an Behörden direkt von uns für Sie erstellt, wodurch für Sie die manuelle Erfassung in Ihrem Elektronic Banking entfällt. Sie selbst müssen die Aufträge nur noch überprüfen und freigeben. Dies können Sie unabhängig von Ort und Zeit rasch und bequem abwickeln. Konkret verläuft dieser Prozess am Beispiel der Lohnverrechnung in folgenden Schritten:
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