Sobald die manipulationssichere Registrierkasse gemäß Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) eingerichtet ist, gilt es in regelmäßigen Abständen bestimmte Aufgaben zu erfüllen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Generell lässt sich hier zwischen monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen (am Jahresende) Aufgaben unterscheiden, die von den dafür verantwortlichen Personen im Unternehmen auszuführen sind.
Am Monatsende ist bei jedem verwendeten Kassensystem ein sogenannter „Monatsabschluss“ durchzuführen. Dabei handelt es sich im Regelfall um eine eigene Funktion des Kassensystems, die am letzten Arbeitstag des jeweiligen Monats nach Arbeitsende (= letzter Beleg) auszuführen ist. Steht Ihnen diese Funktion nicht zur Verfügung, so ist ein normaler Beleg mit dem Betrag von EUR 0,- (Nullbeleg) und - wenn möglich - der Positionsbezeichnung „Monatsabschluss“ zu erzeugen.
Zumindest alle drei Monate muss das vollständige Datenerfassungsprotokoll auf einem externen elektronischen Speichermedium rückgesichert werden. Dabei empfiehlt sich der Einsatz von externen Festplatten, USB-Sticks oder sicheren Servern. Da diese Daten, wie sämtliche Buchhaltungsunterlagen, der siebenjährigen Aufbewahrungspflicht unterliegen und im Falle einer Prüfung den Finanzbeamten zur Verfügung zu stellen sind (gemäß §§ 131,132 BAO), wird eine doppelte Sicherung angeraten. Im Idealfall soll die Sicherung nach der Erzeugung eines Monatsabschlusses erfolgen (nach 2 bis 3 Monaten). Die Unveränderbarkeit des Dateninhalts gewährleisten dabei Signatur- bzw. Siegelzertifikat des jeweiligen Kassensystems.
Am Ende eines jeden Kalenderjahres muss der „Jahresbeleg“ (= Monatsabschluss Dezember, unabhängig von Ihrem Wirtschaftsjahr) ausgedruckt, via FinanzOnline überprüft und aufbewahrt werden. Dieser Prüfvorgang entspricht exakt jenem der Überprüfung des Startbelegs (Verwendung der Smartphone-App „BMF Belegcheck“ oder - falls vorhanden - Verwendung des „Registrierkassen-Webservices“ der eigenen Registrierkasse).
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