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BMF bestรคtigt vermehrte Kontrollaktivitรคten: Finanzverwaltung nimmt Manipulationsschutz von Registrierkassen ins Visier

Online seit 5. Mai 2017, Lesedauer: 3 Min.

Seit dem Inkrafttreten von Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenยญpflicht mit 1. Jรคnner 2016 fertigt die Finanzverwaltung im Zuge ihrer Nachschauen beยญreits Niederschriften รผber die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungen an (siehe auch: Finanzverwaltung auf Nachschau: Einzelaufzeichnungen, Registrierkassen und Belegerteilung im Fokus). Da seit dem 1. April 2017 die Verpflichtung besteht, die verwenยญdeten Registrierkassen mit einem gรผltigen Manipulationsschutz zu versehen, werden die Kontrollaktivitรคten erwartungsgemรครŸ nun auch in diese Richtung intensiviert. Laut Aussagen des Bundesministeriums fรผr Finanzen (BMF) wird die Einhaltung der Registยญrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) dabei in vordefinierten, zeitlichen Abschnitten schrittweise verschรคrft.

Seit April/Mai 2017: Generelle Funktionsfรคhigkeit der Registrierkasse

Derzeitige Kassenkontrollen gehen eher noch in die Breite als in die Tiefe und werden entweder im Zuge von Betriebsprรผfungen mitยญerledigt oder aber auch von der Finanzpolizei als reine Kassennachschau durchgefรผhrt. Eine solche Nachschau erfolgt (zumeist) durch einen einzelnen Finanzbeamten ohne vorhergehende Ankรผndigung der รœberprรผfung. Im Zentrum steht dabei die ordnungsgemรครŸe Erfassung von Geschรคftsfรคllen mittels elektronischer Registrierkasse, die Erteilung der Belege an die Kunden und die Inbetriebnahme des Manipulationsschutzes (QR-Code).

Sollte die Kasse รผber keinen Manipulationsschutz verfรผgen, so ist der Nachweis รผber dessen rechtzeigte Bestellung (siehe auch: Zur Registrierung der Registrierkasse: Sicherheitseinrichtung muss bis Mitte Mรคrz 2017 bestellt sein) vorzuweisen. Fรผr sรคmtliche Prรผfungshandlungen sind von den Kontrollorganen stets Niederschriften anzufertigen und Durchschriften auszustellen.

Ab Sommer 2017: Umsatzsteuernachschauen in Registrierkassenfรคllen

Die Registrierkassenรผberprรผfungen werden ab Sommer 2017 mit Umsatzsteuer- nachschauen in Registrierkassenfรคllen zwecks technisch-formeller รœberprรผfung der Einhaltung der RKSV erweitert. Ab diesem Zeitraum wird die รœbernahme des Datenerfassungsprotokolls von den Finanzbeamten eingefordert werden (siehe auch: Sicheres Arbeiten mit der Registrierkasse: RegelmรครŸige Aufgaben im laufenden Betrieb ab 1. April 2017).

Ab Anfang 2018: Standardisierte AuรŸenprรผfungen

Bis zum neuen Jahr wird ein standardisiertes Vorgehen fรผr AuรŸenprรผfungen ausgeยญarbeitet. Ab 2018 ist folglich mit noch intensiveren Kontrollhandlungen aller der fรผr die Erhebung von Abgaben bedeutsamen tatsรคchlichen und rechtlichen Verhรคltnisse in Zusammenhang mit den vom Gesetz geforderten Aufzeichnungspflichten zu rechnen.

Unser Fazit:
Wer seine Registrierkasse bereits ordnungsgemรครŸ in Betrieb genommen und registriert hat bzw. den Nachweis der Bestellung einer Signatureinheit vor Mitte Mรคrz 2017 erbringen kann, ist fรผr anstehende Kontrollen schon einmal gut gerรผstet. Bitte vernachlรคssigen Sie in weiterer Folge aber keinesfalls die regelmรครŸigen Registrierkassenaufgaben (monatlicher Kassenabschluss, laufende Datensicherung, etc.)!
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